Unser Entschuldigungsverfahren bei nicht vorhersehbarem Fehlen:
Ist ein Schüler aus zwingenden, nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Krankheit, Unfall, Motorschaden,…) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am 2. Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen.
Im Falle elektronischer oder (fern)mündlicher Verständigung kann die Schule eine schriftliche Entschuldigung nachfordern. Diese ist dann unverzüglich nachzureichen.
Fehlzeiten, die nicht fristgerecht entschuldigt werden zählen als unentschuldigte Fehlzeiten.
Am Wieland-Gymnasium erfolgt die Entschuldigung in der Regel elektronisch über die Homepage der Schule über dieses Formular Krankmeldung, Befreiung, Beurlaubung – Wieland-Gymnasium. Sind Koopkurse am Pestalozzi-Gymnasium von der Fehlzeit mit betroffen, dann sind die betroffenen Kursleiter des Pestalozzi-Gymnasiums per E-Mail ebenfalls über das Fehlen, den Grund des Fehlens und die voraussichtliche Dauer zu informieren.
Beurlaubung bei vorhersehbarem Fehlen (z.B. Arztbesuchen, Führerscheinprüfungen, …)
Beurlaubungen müssen vom Schüler rechtzeitig vor dem Fernbleiben vom Unterricht beantragt werden, und zwar für
• Einzelstunden bei den Fachlehrern.
• bis zu zweitägige Befreiungen beim Tutor.
• die übrigen Fälle beim Schulleiter. Ferienverlängernde Beurlaubungen darf generell nur der Schulleiter genehmigen.
Nachträgliche Beurlaubungen sind nicht möglich, d.h. fehlt der Schüler auch bei einem möglicherweise gegebenen Beurlaubungsgrund ohne Beurlaubung, handelt es sich um unentschuldigtes Fehlen!
Fehlt ein Schüler bei einer Klausur unentschuldigt, so muss die Klausur mit „ungenügend“ (0 NP) bewertet werden. Dies gilt auch wenn Fristen nicht eingehalten oder Beurlaubungsanträge nicht (rechtzeitig) gestellt wurden. Gleiches gilt beim unentschuldigten Versäumen einer fachpraktischen Überprüfung in Sport, BK, Musik o.ä. oder beim Versäumen einer GFS.
Fehlzeiten können im Zeugnis vermerkt werden. Über die Eintragungen entscheidet die zuständige Jahrgangskonferenz. Eine Ausnahme bildet das Abiturzeugnis als Abschlusszeugnis.
Die Zählung der Stunden erfolgt über das digitale Tagebuch. Die Schüler können ihre Fehlzeiten in ihrem Account einsehen. Auch die Erziehungsberechtigten können sich über diesen Account aktiv über den Stand der Fehlzeiten informieren. Die Schule muss daher nicht separat informieren.
Unser Entschuldigungsverfahren bei vorhersehbarem Fehlen:
Bei vorhersehbarem Fehlen ist ein Beurlaubungsantrag zu stellen oder eine Sportbefreiung zu beantragen. Beides ist unmittelbar nach Vorliegen eines Grundes zu beantragen. Informationen finden Sie unten.



















