Mit der Einführung des digitalen Tagebuchs wurde der Prozess der Krankmeldung vereinfacht. Normalerweise wird bei der Feststellung des Fehlens in den ersten beiden Stunden eine Fehlzeit für den ganzen Tag ins elektronische Tagebuch eingetragen. Eltern/Ehrziehungsberechtigte können dies bei Bedarf auch über den WebUntis-Schüleraccount sehen.
In der Schulbesuchsverordnung ist festgehalten, dass die Entschuldigungspflicht spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen ist (siehe Tabelle).

Am besten lassen Sie baldmöglichst der KlassenlehrerIn/TutorIn eine handschriftlich unterschriebene Entschuldigung über den gesamten Zeitraum des Fehlens Ihres Kindes zukommen. Leider ist im Schulwesen noch keine digitale Unterschrift zulässig. Die handschriftlich unterschriebene schriftliche Mitteilung ist binnen drei Tagen nachzureichen. Die Entschuldigungspflicht besteht gegenüber den KlassenlehrerInnen und TutorInnen, die die Entschuldigung einer Fehlzeit nach Vorlage der handschriftlich unterschriebenen Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten vornehmen müssen. Hier reicht es, die unterschriebene Entschuldigung als Foto per E-Mail zu schicken.
Die E-Mail-Adressen der Lehrkräfte sind wie folgt aufgebaut: vorname.nachname@wieland-gymnasium.de . Die vollständigen Namen und E-Mail-Adressen finden Sie hier auf der Unterseite Lehrkräfte.
Achtung: Bei unentschuldigtem Fehlen muss eine Klassenarbeit mit der Note 6 bewertet werden. Wenn Ihr Kind entschuldigt ist, dann kann eine versäumte Klassenarbeit an einem zentralen Nachschreibetermin an einem Freitagnachmittag (10. und 11. Schulstunde) nachgeschrieben werden. Details vereinbart Ihr Kind mit dem Fachlehrkraft, bei der die Arbeit versäumt wurde.