Antrag an den Förderverein
Antragsberechtigt sind Mitglieder des Vereins, die Schulleitung, Lehrkräfte sowie Organe der Schule (SMV, Elternbeirat, Schulkonferenz. Gesamtlehrerkonferenz, Schulsozialarbeit)
Antragsberechtigt sind Mitglieder des Vereins, die Schulleitung, Lehrkräfte sowie Organe der Schule (SMV, Elternbeirat, Schulkonferenz. Gesamtlehrerkonferenz, Schulsozialarbeit)